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N i c h t e r f o r d e r l i c h k e i t s b e s c h e i n i g u n g e n :
Nichterforderlichkeitsbescheinigungen werden für Produkte ausgestellt, die nicht GOST- R zertifizierungspflichtig sind. Mit diesen Bescheinigungen soll die Einfuhr in die Russische Föderation gewährleistet und vereinfacht werden.
Nur eine Organisation in Moskau, die VNIIS ( Institute of Certification Research and Development for all Russia ) ist authorisiert, diese Bescheinigungen zu erstellen.
Ablauf :
Die russische Importeurfirma hinterlegt bei der VNIIS bestimmte Informationen über das Produkt. Diese Informationen beinhalten:
1. Vertrag und Rechnung, 2. OKP ( interner russischer Klassifikationscode ) und Zolltarifnummern. 3. Technische Angaben über das Produkt
Die Anfrage und Dokumente werden von Experten ausgewertet. Innerhalb einer Woche wird die Nichterforderlichkeitsbescheinigung von dieser Organisation ausgestellt und dem russischen als auch dem importierenden Unternehmen zugesandt.
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Das Gesundheitsministerium ist verantwortlich für die Kontrolle und Zulassung folgender Produkte: Trinkwasser (in Flaschen), Kindernahrung, Nahrungszusätze, Diät- Nahrung, genetisch- modifizierte- Nahrung, Medizin, medizinische Ausrüstung/Instrumente und Kosmetik sowie andere Hygieneartikel. Häufig wird hierbei eine Zulassung und GOST- R Zertifizierung in Verbindung mit medizinischen Geräten benötigt, da gerade dieser Markt von ausländischen Produzenten beherrscht wird.
Da ohne eine Erlaubnis des Gesundheitsministeriums keine medizinischen Geräte und Instrumente importiert, verkauft oder benutzt werden dürfen, ist es sinnvoll, diese Erlaubnis vor einer Zertifizierung einzuholen.
Ablauf :
1. Produktunterlagen über das zu importierende medizinische Gerät werden beim Gesundheitsministerium eingereicht.
2. Eine offizielle, verkaufspreisabhängige Gebühr muss an das Ministerium überwiesen werden.
3. Zwei Musterbeispiele müssen nach Moskau zum Test versandt werden. Bei besonders wertvollen Instrumenten reicht der Versand eines Musterbeispiels.
4. Das erste Musterbeispiel wird auf seine technischen Eigenschaften geprüft und ein “technischer Expertenbericht” angefertigt.
5. Das andere Musterbeispiel wird auf seine medizinischen Eigenschaften getestet und ein “medizinischer Expertenbericht” angefertigt.
6. Diese Berichte werden einer Gesundheitsorganisation vorgelegt (ein entsprechendes Meeting wird alle zwei Monate von fünf Mitgliedern verschiedener Gebiete abgehalten). Abhängig von der Entscheidung der Organisation wird daraufhin eine Erlaubnis für zehn Jahre erstellt.
7. Bezugnehmend auf diese Erlaubnis werden GOST- R Zertifikate mit dreijähriger Laufzeit erstellt. In einigen Fällen können die nötigen Expertenbesuche der GOST-R Zertifizierung im Zuge der Expertenuntersuchungen im Gesundheitsministerium erfolgen. Diese Möglichkeit vereinfacht und beschleunigt den gesamten Ablauf erheblich.
A n f o r d e r u n g e n a n M e s s g e r ä t e :
Einige Messgeräte müssen von der “zentralen Agentur für technische Regularien und Messtechnik “ kontrolliert und registriert werden.
Zu diesen Instrumenten zählen u.a. : · Waagen und ähnliche Messgeräte zur quantiativen Kontrolle, · industrielle Messgeräte, · hydraulische und geodätische Instrumente, · Instrumente zur ökologischen Nutzung, · Instrumente zur Arbeitssicherheit, · Instrumente zur staatlichen oder militärischen Nutzung, · Instrumente für sportliche oder olympische Wettkämpfe.
Um diese Messgeräteerlaubnis zu erhalten muss der Hersteller sich an die “ Zentrale Agentur für techn. Regularien und Messtechnik” wenden und ein Musterbeispiel sowie die vorhandenen Zertifikate vorlegen.
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